Trinkwasserschutz
Das Trinkwasser im Betriebsführungsgebiet der DNWAB stammt aus Grundwasservorkommen der Region. Um das Risiko für die Gewinnung von Trinkwasser so klein wie möglich zu halten, werden diese Vorkommen geschützt.
Im Umkreis der Gewinnungsanlagen, in der Regel Tiefbrunnen, die bei uns mit einer durchschnittlichen Tiefe von 45 bis zur maximalen Tiefe von 131 Metern ausgebaut sind, werden je nach Umfang der Wasserentnahme Wasserschutzgebiete durch die Landkreise oder das Brandenburgische Umweltministerium festgelegt. Entsprechend dem Schutzzonengrad gibt es Verbote und Beschränkungen in der Nutzung. Im Bereich des Betriebsführungsgebietes sind auf der Grundlage des Brandenburgischen Wassergesetzes 37 Wasserschutzgebiete festgesetzt. Davon dienen derzeitig 21 Wasserschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 170 km² dem Schutz der in Betriebsführung befindlichen Wasserwerke.